Information

DIENSTLEISTUNGEN

Unterkunft: Wir können unseren Jagdgästen Unterkunftsmöglichkeiten von verschiedenen Kategorien besorgen: von den einfachen Jagdhütten bis zu den Luxusjagdhäusern und Jagdschlößern. Wo kein Jagdhaus vorhanden ist, reservieren wir Übernachtungen in kleineren Hotels und Pensionen in der Nähe des Reviers. Bei allen Möglichkeiten kan man Halb- oder Vollpension in Anspruch nehmen.

Transfer: Die mit dem Flugzeug anreisende Jagdgäste werden mit PKW oder Bus ins Revier gefahren, abhängig von der Teilnehmeranzahl.

Geländewagen: Der Tansport während der Jagd wird ebenfalls von uns organisiert: Es werden Geländewagen, Pferdegespann, Traktor, Boot, usw. zur Verfügung gestellt.

Pirschführer: Der ausländische Jagdgast wird immer von einem Pirschführer geführt, der meistens auch Deutsch spricht.

Dolmetscher: Nach Wunsch stehen unseren Gästen auch Dolmetscher beiseite, die die Gäste am Flughafen abholen und während der Jagd begleiten.

HUNNIA-Vertretung: Unser Mitarbeiter ist während der ganzen Jagd oder bei der Verrechnung anwesend.

Trophäenausfuhr: Falls unsere Jagdgäste ihre Trophäen selber ausführen wollen, stellen wir die hierfür erforderlichen Unterlagen nach der Trophäenbewertung zur Verfügung.

Nach Wunsch übernehmen wir auch Trophäenlieferung ins Ausland.

Einladung und Waffeneinfuhr: Der für die Waffeneinfuhr erforderliche Einladungsbrief wird von uns vor dem Jagdbeginn zugesandt. Erfolgt die Anreise mit dem Flugzeug, werden die Gäste mit erstellten Waffeneinfuhrgenehmigungen am Flughafenzoll erwartet.

Munition: Für die Niederwildjagden können wir Schrotpatronen in ausreichender Menge und Kaliber nach vorheriger Vereinbarung besorgen.

Touristprogrammen: Während des Tages oder nach der Jagd können unsere Jagdgäste und ihre Begleiter nach Wunsch an verschiedenen Touristprogrammen (Stadtbesichtigungen, Pferdeschau, Folkloreprogrammen, Ausflüge, Thermalbäder, usw.) in unserer Organisierung teilnehmen.

Zimmerreservierung in Budapest: Wir können für Sie auch in Hotels in Budapest die entsprechende Unterkunft besorgen, und bieten auch hier Stadtbesichtigungen an.

Wichtige Informationen

Laut den für ausländische Staatsbürger geltenden Bestimmungen der ungarischen Jagdordnung und anderer Vorschriften können Personen an der Jagd teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, über einen in ihrem Heimatland ausgestellten Waffenschein sowie über eine durch die ungarische Behörde ausgestellte Jagdgenehmigung verfügen. Voraussetzung für den Erwerb der Jagdgenehmigung ist ein gültiger Jagdvertrag, ferner eine gültige Waffeneinfuhrgenehmigung (auch im Falle von Pfeil und Bogen), ein gültiger Waffenschein sowie eine gültige Jagd-Haftpflichtversicherung. Der Jagdvertrag ist nur in Schriftform gültig und kann von ausländischen Staatsbürgern mit unserem Jagdvermittlungsbüro abgeschlossen werden. Ausländische Staatsbürger müssen an der ungarischen Grenze ihr auf der Grundlage des Jagdvertrages ausgestelltes Einladungsschreiben vorzeigen, dass das unseres Jagdveranstaltungsbüro ausstellt und dem ausländischen Vertragspartner im voraus zusendet. Nach der Vorlage dieses auf den Namen des Gastes ausgestellten Einladungsschreibens, des an dessen Wohnort ausgestellten Waffenscheins und des Reisepasses sowie der Entrichtung der Gebühr stellt das Zollamt die Genehmigung für die Einfuhr und Ausfuhr der Waffe aus. Diese ist 90 Tage lang gültig, während dieser Zeit kann die Waffe im Land verbleiben. Die Genehmigung ist während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in Ungarn aufzubewahren und beim Verlassen des Landes an der Grenze abzugeben. Damit wird die Ausfuhr der Waffe aus dem Land bescheinigt. Wenn die Genehmigung nicht vorliegt, leitet die Zollbehörde eine Untersuchung ein.
Die wichtigsten der für alle Jäger geltenden Bestimmungen sind: In Ungarn darf nur mit Waffen von mindestens 45 cm gejagt werden. Auf Hochwild darf mit Waffen geschossen werden, die eine Geschwindigkeit von mindestens 2500 Joule haben und über eine geschlossene Büchse verfügen, auf Rehe schon mit Waffen, deren Geschwindigkeit 1000 Joule beträgt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Waffenpatronenarten und Kugeldurchmesser ist obligatorisch. Bei halbautomatischen (selbstladenden) Schrotwaffen dürfen nur drei Geschosse geladen werden. Schrotwaffen dürfen nur für Niederwild verwendet werden, eine Ausnahme bilden jedoch Wildschweine. Die Verwendung von Pfeil und Bogen ist für das Erlegen von Rothirschen, Damhirschen, Muffelwilds, Rehen und Wildschweinen gestattet. Verboten sind: die Jagd mit selbsttätigen (automatischen) beziehungsweise selbstladenden (halbautomatischen) Kugelschusswaffen, der Einbau von Schalldämpfern in die Waffe, die Benutzung elektronischer- optischer Geräte in der Nacht, das Anlocken des Wildes mit elektroakustischen Geräten, die Verwendung lebender Köder als Geruchmaterial, die Verwendung von Scheinwerfern (eine Ausnahme bildet die nächtliche Jagd auf Wildschweine oder Füchse als Schutzmassnahme gegen Wildschaden) sowie der Einsatz vergifteter oder mit Sprengköpfen versehener Pfeile Bei der Einzeljagd können Gespanne oder Pferdewagen benutzt werden, die Jagd ist mit Pirschwagen, vom Anstand, aus dem Boot beziehungsweise auf der Pirsch möglich, während die Gruppenjagd in Form von Suchjagd auf Kleinwild (Buschieren) und Treibjagd auf Grosswild sowie Hetzjagd möglich ist. Fliegendes Wild kann in der Luft, Hasen dürfen im Lauf geschossen werden. Auf sich bewegendes Grosswild (mit Ausnahme von Wildschweinen) darf nicht geschossen werden, angeschossenes Grosswild darf jedoch auch im Lauf erlegt werden. Im Falle der Jagd mit Pfeilen kann auch auf sich nicht bewegende Hasen gezielt werden. Verboten ist die Jagd mit motorgetriebenen Wasserfahrzeugen oder unter Nutzung ausgehobener Gruben (mit Ausnahme von Wasserwild), ferner die Treibjagd auf Rot- und Damhirsche, Rehe und Mufflons. Ausländische Staatsbürger dürfen nur in Begleitung eines jagen. Die Gäste sind verpflichtet, während der Dauer der Jagd die Weisungen des begleitenden Jägers zu befolgen, und dürfen nur solche Wildarten abschiessen, die in ihrer Genehmigung angeführt sind. Bei der Jagd auf Niederwild und bei der Hochwildjagd in Gruppen können sich die Gäste auch allein auf dem Anstand befinden.

FAQ

1., Wann sind Sie im Büro zu erreichen?
    
Sie können uns an Werktagen zwischen 8.00-18.00 Uhr anrufen.
    Feiertage in Ungarn:
    – Nationalfeiertage: 15. März, 01. Mai, 20. August, 23. Oktober
    – Kirchenfeste:  01. Januar, Ostern, Pfingsten, 01.11. ,25 – 26. 12.

2., Wie kann ich Nachrichten und Infos über Ihre Tätigkeit bekommen?
    
Nach Ausfüllen und Zusendung des Registrierungsformulars senden wir diese den Interessenten
    automatisch zu.

3., Was soll ich tun, wenn ich Bemerkungen, Vorschläge im Zusammenhang
     mit Ihrer Web-Site habe?
    Bemerkungen und Vorschläge sind herzlich willkommen, wir bitten Sie, diese an unsere e-mail
    Adresse zu senden!

4., Welche Angaben werden für die Organisierung einer Jagdreise benötigt?
    Für die Ausfertigung der ungarischen Jagdkarte brauchen wir Ihren Namen, Reisepaßnummer,
    die Nummer des eigenen Jagdscheines, Hersteller, Waffennummer und Kaliber Ihrer Waffen und
    Menge der mitgebrachten Munition.

5., Wie kann ich meine Jagdwaffe nach Ungarn mitnehmen?
    Unseren Gästen, die mit dem Auto nach Ungarn fahren, senden wir nach Vertragsunterschrift
    einen Einladungsbrief zu, auf Grund dessen, dass Grenzzollamt den Waffenbegleitschein
    an der Grenze erstellt. Für die Gäste, die mit dem Flugzeug anreisen, wird der Waffenbegleitschein
    von uns erstellt, und wir erwarten unsere Gästen mit dem im Voraus erstellten Schein
    am Zollamt des Flughafens.

6., Wie komme ich vom Flughafen ins Revier?
    Die Gäste werden von den Firmenvertretern am Flughafen abgeholt, die auch
    bei den Zollformalitäten behilflich sind, und fahren entweder mit dem Fahrzeug der Firma
    oder mit Mietwagen ins Revier.